Unter der Bezeichnung Vielseitigkeitsprüfung für Gebrauchshunde (früher: Schutzhundeausbildung) nach Internationaler Prüfungsordnung (IPO) versteht man die Ausbildung des Hundes in den Abteilungen A (Fährtenarbeit), B (Unterordnung) und C (Schutzdienst).
Der Hund muss also sehr vielseitig veranlagt sein und umfassend ausgebildet werden.
Alle Übungen in allen 3 Sparten werden in unterschiedlichen Schwierigkeitsstufen unterteilt (IPO1-3).
Für diese Ausbildung eignen sich nicht alle Hunderassen.
Um eine IPO 1-3 absolvieren zu können ist die Begleithundeprüfung (BH) Voraussetzung. Um die Wichtigkeit dieser BH im Zusammenhang mit den IPO-Prüfungen zu verdeutlichen, sollte man sich vor Augen halten, dass in der BH ein enormes Maß an das Wesen des geprüften Hundes angelegt wird. Dabei werden nur Hunde mit einem postitiven Verhalten zu den Prüfungen zugelassen, dieses beeinhaltet Selbstsicherheit, Aufmerksamkeit, ein gewisses Temperament und die Neutralität gegenüber anderer Menschen und Hunde. Aggressivität, extreme Unsicherheit und Unführigkeit führen hierbei zu einem Ausschluss von der Prüfung.
Die Fährtenarbeit ist gerade für den Junghund der ideale Einstieg in den Gebrauchshundsport, denn eine Fährte mit der Nase zu verfolgen, ist ihm angeboren. Unter fachlich qualifizierter Anleitung lernt er rasch, dass auf das Kommando "Such" von ihm erwartet wird, die von seinem Hundeführer gelegte Fährte so weit zu verfolgen, bis er an deren Ende von seinem "Chef" (und dies kann natürlich auch eine "Chefin" sein) die verdiente Belohnung erhält. Nutzt man z.B. den Ernährungstrieb, so gelingt es schnell, die Verknüpfung "Fährte suchen = Futter finden" im Hundehirn zu erreichen.
Abteilung A: Die Fährtenarbeit
Bei der Fährtenarbeit nutzt man den außergewöhnlich guten Geruchssinn des Hundes. Zum Vergleich: Der Hund besitzt ca. 300.000.000 Geruchszellen, während der Mensch nur ca. 500.000 Zellen nutzen kann. Der Hund riecht demnach ca. 600 mal besser als der Mensch.
Im Gebrauchshundsport basiert die Fährtenarbeit auf dem Prinzip der Bodenverletzung. Der Fährtengeruch entsteht durch die "beschädigte" Erdoberfläche - durch das Zertreten von Gräsern, Pflanzen und Kleinstlebewesen.
Bei der Fährtenarbeit muss der Hund die getretene Spur, mit tiefer Nase suchend, folgen und die ausgelegten Gegenstände finden und verweisen. Verweisen bedeutet er legt, setzt oder verharrt vor dem Gegenstand.
In den verschiedenen Prüfungsstufen werden die Schrittzahl, die Anzahl der Gegenstände und die Liegezeit der Fährte langsam erhöht. Während bei der IGP1 die Anzahl der Schritte 300, die Anzahl der Gegenstände 2 und die Liegezeit eine halbe Stunde beträgt, sind es bei der IFH2 ca. 2000 Schritt, 7 Gegenstände und eine Liegezeit von 3 Stunden.
Diese Sparte der Ausbildung verlangt sehr viel Kondition und Ausdauer bei Hund und Hundeführer.
Abteilung B: Die Unterordnung
Die Abteilung B baut auf die Elemente der Begleithundeprüfung auf. Der Hund muss viele verschiedene Aufgaben erfüllen: Freifolge, Sitz, Platz und Steh aus der Bewegung, Hereinkommen nach dem Abrufen, Apportieren auf ebener Erde, über die Hürde und die Schrägwand, Voraussenden mit Hinlegen, Ablegen usw. Auch hier werden die Anforderungen an das Mensch-Hund-Team von Prüfungsstufe zu Prüfungsstufe erhöht. Dabei ist das freudige Arbeiten des Hundes gemeinsam mit dem Hundeführer Voraussetzung.
Abteilung C: Der Schutzdienst
Im Schutzdienst muss der Hund seine Wehrhaftigkeit und seinen Kampftrieb unter Beweis stellen. Er muss einen versteckten Helfer suchen, finden, verbellen, ihn an einer Flucht hindern, ihn bewachen, abtransportieren, einen Überfall auf seinen Hundeführer verhindern und abwehren und bei all diesen Situationen von seinem Hundeführer stets geführt und geleitet werden können. Der Hund wird dabei allerdings nicht zum wilden Beißer erzogen, sondern es wird ein gehorsamer und sauber arbeitender Hund verlangt.
Nur Hunde, die sich während der gesamten Übung jederzeit im Einwirkungsbereich des Hundeführers befinden, können diese hohen Anforderungen erfüllen. Der Schutzdienst stellt wohl die größte Herausforderung an das Triebverhalten, die Selbstsicherheit und die Belastbarkeit des Hundes dar.